Prüfstelle für Strahlenschutz Dr. Heusinger

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Kursbeschreibungen





Aktualisierung StrlSchV + RöV
Module StrlSchV: AR, AU, AO, AFA, AB Module RöV: ARG, ARA

Kurs zur Aktualisierung im Strahlenschutz im nicht-medizinischen Bereich.
Dieser Kurs aktualisiert die Kenntnisse

- nach der StrlSchV für:
Umgang mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen
Betrieb von Geräten und Einrichtungen mit eingebauten Strahlern
Betrieb von Gammabestrahlungseinrichtungen und Beschleunigeranlagen
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

- nach der RöV für:
Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahler,
Betrieb von (nicht-bauartzugelassenen) Vollschutz-, Hochschutz- bzw.
Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs- Dicken-, Dichte- oder
Füllstandsmesseinrichtungen.

Der Kurs dient dem Erhalt der Fachkunde eines Strahlenschutzbeauftragten und beinhaltet nicht den Ersterwerb einer Fachkunde. Grundsätzlich kann nur der Umfang der Fachkunde aktualisiert werden, der bereits vorab erworben wurde. Durch die Aktualisierung wird der Umfang der Fachkunde nicht erweitert. Für eine Erweiterung der Fachkunde müssen zusätzliche Module als Kursveranstaltung erfolgreich besucht werden.

Das Kolloquium für den Nachweis des erfolgreich besuchten Aktualisierungskurses wird durch den Veranstalter dem Umfang der bereits erworbenen Fachkunde angepasst. Das Kolloquium kann wahlweise für die Fachkunde nach StrlSchV und/oder RöV abgelegt werden.

Der Kurs beinhaltet nicht die Aktualisierung der Kenntnisse im Zusammenhang mit Bergbau und Umgang mit Strahlenquellen in Schulen.

Der Kurs ist nicht ausreichend bei Anwendung ionisierender Strahlen am lebenden Menschen. Hierfür muss die Fachkunde nach der Fachkunde-Richtlinie Medizin aktualisiert werden.


Umgang umschlossene radioaktive Stoffe, Strahler fest eingebaut, Aktivität begrenzt
Modul StrlSchV: GG

Tätigkeit:
Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen,
Strahler fest eingebaut in Gerät oder Vorrichtung,
Aktivität begrenzt bis zum (10-hoch sechs)-fachen der Freigrenze
(1000000 x Freigrenze in Bq nach Anl.III Tab. StrlSchV)

Kursinhalt:
Modul GG nach der FK-RL Technik StrlSchV

Zielgruppe:
FK-Gruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1

Beispiele:
Installation von Brandmeldeanlagen mit Ionisations-Rauchmeldern
Betrieb eines Gaschromatografen (GC) mit Elektronen-Einfang-Detektor (ECD)
Betrieb eines Beta-Rückstreu-Messgeräts für Oberflächenbeschichtung
Betrieb eines Füllstandsmessgeräts
Betrieb eines Durchfluss-Messgeräts
Betrieb einer Flächengewichts-Messeinrichtung
Umgang mit einer Feuchte-Dichte-Messsonde (z.B. Troxlersonde)

Betrieb einer nur anzeigepflichtigen Beschleunigeranlage


Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV und § 6(1) Nr.3 RöV
Module StrlSchV: GG + FA

Tätigkeit:
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV
und Arbeiten nach § 6(1) Nr.3 RöV

Kursinhalt:
Module GG + FA nach der FK-RL Technik StrlSchV

Zielgruppe:
FK-Gruppe S5

Beispiele:
Zutritt zu Kontrollbereichen anderer Firmen zu Reinigungsarbeiten
Wartungsarbeiten im Kontrollbereich in Kerntechnischen Anlagen
Gastforschung an externen Beschleunigeranlagen
Sachverständigentätigkeit im Strahlenschutz an Anlagen und Einrichtungen


Kurs im Strahlenschutz nach StrlSchV und RöV
Module StrlSchV: GH + OG Module RöV: RG + Z2

Tätigkeit:
Diese Veranstaltung ist ein kompakter, einwöchiger Kurs im Strahlenschutz nach der StrlSchV und RöV zusammengelegt. Die einzelnen Module würden getrennt insgesamt einen Zeitaufwand von 8 Seminartagen in Anspruch nehmen.

Kursinhalt:
Module GH + OG nach der FK-RL Technik StrlSchV
Module RG + Z2 nach der FK-RL Technik RöV

Zielgruppe:
FK-Gruppe S2.2, S4.1
FK-Gruppe R2.2, R3, R5.2, R10(Teil RöV)

Beispiele:
Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (Strahlern), die nicht in Vorrichtungen fest eingebaut sein müssen, deren Aktivität jedoch das 10(hoch 6)-fache der Freigrenze nicht überschreitet.

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bis zum 10(hoch 5)-fachen der Freigrenze nach der Summenformel.

Betrieb von Gammabestrahlungseinrichtungen und genehmigungspflichtigen Beschleunigeranlagen.

Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz- bzw. Hochschutzgeräten entsprechen (nicht-bauartzugelassene Geräte)

Betrieb von Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten und Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.

Hinweis: Für den Betrieb eines bauartzugelassenen Vollschutzgeräts ist kein Erwerb einer Fachkunde erforderlich.


Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Aktivität unbegrenzt
StrlSchV: UH

Tätigkeit:
Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen,
Aktivität unbegrenzt über dem 10(hoch 6)-fachen der Freigrenze

Kursinhalt:
Modul UH nach FK-RL Technik StrlSchV

Zielgruppe:
FK-Gruppe S2.3

Beispiele:
Betrieb von Kalibriereinrichtungen für Strahlungsmessgeräte
Betrieb von Bestrahlungseinrichtung für Gammasterilisation
Betrieb von Flächengewichtsmesseinrichtungen mit Kr-85-Quellen über 10 GBq

Betrieb von Bestrahlungseinrichtungen für die Forschung mit radioaktiven Quellen im Tera-Becquerel-Bereich und stärker.

Hinweis:
Das Modul UH ist ein Zusatz-Modul, das den Erwerb des Moduls GH voraussetzt. Der Nachweis der Kenntnisse für das Modul UH allein ist nicht ausreichend für den Erwerb der Fachkunde für die FK-Gruppe S2.3


Betrieb von Störstrahler, Vollschutz-(ohne BAZ), Hochschutz-, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- und Füllstandsmesseinrichtungen
RöV: RM

Tätigkeit:
Betrieb von
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, die in Konstruktion, Eigenschaften und
Betriebsweise Vollschutz-(ohne Bauartzulassung), Hochschutz- und Basis-
schutzgeräten entsprechen, sowie
- Hochschutz- und Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte-
oder Füllstandsmesseinrichtungen

Kursinhalt:
Modul RM nach der FK-RL Technik RöV vom 21.11.2011

Zielgruppe:
FK-Gruppe R3 nach FK-RL Technik RöV vom 21.11.2011

Beispiele:
Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz- bzw. Basisschutzgeräten als nicht-bauartzugelassene Geräte entsprechen.

Betrieb von (bauartzugelassenen)Hochschutz- und Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.


Hinweis:
Die Fachkunde-Richtlinie Technik RöV vom 27.05.2003, geändert mit BMU-Rundschreiben vom 27.02.2008 ist ersetzt worden durch:

Fachkunde-Richtlinie Technik RöV, BMU-Rundschreiben vom 21.11.2011, anzuwenden ab 01.01.2012, Durchführung von Strahlenschutzkursen spätestens ab 01.01.2013.


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